In Artikel 23 des Grundgesetzes ist eine Mitwirkung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union vorgesehen. Dabei trägt der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union eine besondere Rolle in der Mitwirkung und Kontrolle der Europapolitik.
Tätigkeitsfelder des Ausschusses
Alle Fachausschüsse des Deutschen Bundestages sind in ihrer sachlichen Zuständigkeit für die Beratung europäischer Belange zuständig. Der wichtigste Punkt der europapolitischen Entscheidungsprozesse ist jedoch der Ausschuss für Angelegenheiten der europäischen Union, als Querschnitts- und Integrationsausschuss.
Integrationsausschuss bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich der Ausschuss mit Grundsatzfragen der europäischen Integration, wie die institutionelle Reform der Europäischen Union, die Erweiterung der Europäischen Union und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, befasst.
Als zweite Aufgabe befasst sich der Ausschuss mit europäischen Vorhaben, die mehrere verschiedene Politikfelder betreffen. Die Einrichtung von EU-Agenturen oder Mehrjahresprogrammen wie die Wachstumsstrategie “Europa 2020″ oder das Stockholmer Programm, sind hier Beispiele
Die umfassende Unterrichtung des Ausschusses und des Deutschen Bundestages über alle Vorhaben, die im europapolitischen Rahmen interessant sein könnten erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch die Bundesregierung. Dies erfolgt durch Berichte über die Tagungen des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union. Diese Berichte sind regelmäßiger Bestandteil der Tagesordnung der Ausschusssitzungen. Hinzu kommen Unterrichtungen über aktuelle Aktivitäten der EU und die jeweilige Position der Bundesregierung.
In regelmäßigen Abständen lädt der Ausschuss Entscheidungsträger der europäischen Institutionen (Mitglieder der Europäischen Kommission, Direktoren von EU-Agenturen und anderer Einrichtungen etc.) zu seinen Sitzungen ein, um sich über Entwicklungen zu informieren. Darüber hinaus sind Kontakte zu Parlamentariern aus anderen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern und Anhörungen von Sachverständigen wichtige Bestandteile der Ausschussarbeit und der Meinungsbildung.
Hier finden Sie die letzten Gäste des Ausschusses
Besondere Befugnisse des EU-Ausschusses
Wie viele andere Ausschüsse ist der Ausschuss für europäische Angelegenheiten, ein Ausschuss der die Entscheidungen des Plenums vorbereitet.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Ausschuss jedoch auch aber die Rechte des Deutschen Bundestages wahrnehmen und gegenüber der Bundesregierung Stellungnahmen im Sinne des Art. 23 Abs. 3 GG abgeben (sog. plenarersetzende Beschlüsse). Hierdurch kann der Ausschuss die Haltung des deutschen Parlaments bezüglich Rechtsetzungsvorhaben gegenüber der Europäischen Union deutlich machen.
Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen ist der EU-Ausschuss berechtigt, Änderungsanträge zu Beschlussempfehlungen anderer Fachausschüsse einzubringen.
Zusammensetzung
Die Zusammensetzung des Ausschusses besteht aus 35 Parlamentariern aus dem Deutschen Bundestag und 16 deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments als mitwirkungsberechtigte Mitgliedern. Sie sind nicht stimmberechtigt, nehmen aber an den Beratungen des Ausschusses teil. Hiermit wird die enge Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Deutschen Bundestag gewährleistet.
Weiterführende Links
Der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
Das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland
Die Fraktion der progressiven Sozialdemokraten im Europäischen Parlament

